erst recht deren Parolen! Andere haben desswegen Jahrelang in der Psychatrie und Knast verfaulen müssen!
Was ist nach 86a verboten?
Danach ist es strafbar, Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation zu verbreiten oder öffentlich, in einer Versammlung oder in verbreiteten Schriften zu verwenden. Sinne sind „namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußfor- men“ (§ 86a Abs. 2 StGB).
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